„Spirit oft the Blues“ – Blues Messe mit Abi Wallenstein am drittletzten Sonntag des Kirchenjahres

„Lass Gerechtigkeit und Frieden einander küssen“ (Psalm 85)

Abi Wallenstein – Foto: Ellen Coenders

 

Liturgie und Predigt: Pastor Frank Engelbrecht

Lesungen: Marion Gretchen Schmitz und Stefan Knittel

 

Blues: Abi Wallenstein (Vocals und Gitarre), Daniel Stickan (Orgel, Piano), Uwe Steinmetz (Saxophon) u.a.

 


Hier geht's zum Live-Stream, oder schau direkt auf Youtube.

Der Gottesdienst findet aus organisatorischen Gründen unter 2G-Regeln statt. Bitte bringt einen Impf- oder Genesungs-Nachweis samt Ausweis mit. Wer das nicht vorweisen kann, sei gerne im Live-Stream dabei. Bitte kommt rechtzeitig – aus Rücksicht aufeinander in Zeiten von Corona haben wir die Zahl der Plätze auf 350 begrenzt.

 


2G-REGEL

 

Gottesdienste, Konzerte und Veranstaltungen können nach der sogenannten „2G-Regel“ durchgeführt werden.

 

An 2G-Veranstaltungen können nur geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, dafür kann auf Abstände und Maske in der Kirche verzichtet werden, also:

 

  • Keine Maskenpflicht (ab Betreten des Raums nach der Kontrolle). Die Abstände können geringer ausfallen als bisher vorgeschrieben.
  • Es können mehr Personen als bisher in der Kirche anwesend sein.
  • Erfassung der Kontaktdaten.

 

Hinweis: Wir achten darauf, dass die Zahl der Besucher:innen so begrenzt bleibt, dass es möglich ist, Abstände einzuhalten, auch wenn dies nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.


Nachweise für den Zutritt:

  • Coronavirus-​Impfnachweis (die zweite Impfung muss mehr als 14 Tage zurückliegen)
  • Nachweis über die Genesung von Covid-19
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können auch ohne Impf- oder Genesenennnachweis an diesen Gottesdiensten und Veranstaltungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler ab 7 Jahren müssen einen Schülerausweis oder einen anderen Nachweis über ihren Schulbesuch vorlegen.
  • Kinder sind bis zur Vollendung des siebten Lebensjahrs von der Maskenpflicht befreit.

 
Hinweis: Ein negativer Antigenschnelltest oder PCR-Test berechtigen nicht zum Zutritt zu 2G-Veranstaltungen.


Wichtig:
Gemäß der Hamburgischen Corona-Eindämmungsverordnung gibt es für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen (zum Beispiel wegen einer Schwangerschaft, oder weil sie immungeschwächt sind) nicht impfen lassen können, keine Ausnahme − sie können die 2G-Angebote nicht nutzen. Auch ein gültiger negativer PCR-Test berechtigt nicht zum Einlass zu einer 2G-Veranstaltung.

Die Hauptkirche St. Katharinen ist ein Ort der Ruhe inmitten einer lauten Stadt.
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