Am 11. Februar 2024 hat sich Pastorin Katharina Fenner in St. Katharinen mit einem wunderbaren Gottesdienst und überzeugenden Nachgespräch der Gemeinde vorgestellt.
Nachdem keine Bedenken gegen die beabsichtige Wahl von Katharina Fenner eingegangen sind, hat der Kirchengemeinderat sie am 20. Februar 2024 auf die 2. Pfarrstelle gewählt. Und das mit großer Freude!
Die Wahl wurde dem Verfahren und Wahlgesetz gemäß, im Gottesdienst am 25. Januar 2024 abgekündigt. Von diesem Datum an kann jedes Gemeindeglied, das nach Wahlgesetz wahlberechtigt ist, innerhalb von sieben Tagen, also bis zum 3. März, schriftlich beim Kirchenkreisrat Einspruch einlegen. Der Einspruch kann nur auf einen Verstoß gegen Vorschriften über das Verfahren gestützt werden.